AKUSTIK, OPTIK, CAD 

Ingenieurbüro Peter Grünebaum

    OPTIK

    UV- und Laserschutz

  • Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung von 
    kohärenter und inkohärenter optischer Strahlung
  • Unterstützung bei der Umsetzung der TROS IOS
  • Projektierung von fertigungskonformem Umgebungsschutz
  • Augen- und Hautschutz
  • Prüfung und Zulassung von PSA


Sonnenstrahlung ist gesund - in Maßen. Zu hohe Dosen führen schnell zum Sonnenbrand, ganz zu schweigen von den Spätfolgen bis hin zu Hautkrebs.
Beim Lichtbogenschweißen emittiert der Lichtbogen ein Strahlungsspektrum ähnlich dem der Sonne, die Bestrahlungsstärke beträgt bis zum 500-fachen des natürlichen Wertes.

Deshalb muss, auch wegen dieser kumulierenden Wirkung, ein in Schweißbereichen Tätiger nicht nur in der Freizeit, sondern besonders am Arbeitsplatz auf Augen und Hautschutz achten.

Die „Optische Strahlungsverordnung“ vom 19. Juli 2010 (OStrV) als Folge zur EU-Richtlinie 2006/25/EG wurde durch die technischen Regeln zur Strahlungsverordnung konkretisiert. Im Oktober 2013 wurden die Teile zum Schutz vor inkohärenter Strahlung (TROS IOS), unter welche auch Schweißstrahlung fällt, veröffentlicht.

Der Arbeitgeber ist dadurch verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz, an dem künstliche, optische Strahlung einwirken kann, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Bei Einhaltung der technischen Regeln (TROS IOS) sind die Anforderungen der „Optischen Strahlungsverordnung“ erfüllt. 

Der UV-Bereich zwischen ca. 180-400 nm ist für die Augen besonders gefährlich. Die unter Schweißern als „Verblitzen“ bekannte Entzündung der Hornhaut (Photokeratitis) ist wohl die bekannteste Verletzung. Aber auch Bindehautentzündung, Trübung der Augenlinse und Grauer Star sind auf Strahlungen im UV-Bereich zurückzuführen. Photochemische Schädigungen der Netzhaut werden meist durch Blaulicht (Blue Light Hazard) im Wellenlängenbereich um 430 nm hervorgerufen. 
Spätschäden der Haut durch UV-Strahlung sind Verlust der Elastizität und Degeneration der elastischen Fasern bis hin zu Hautkrebs.
Geprüfte persönliche Schutzausrüstung wie Schweißerschutzschilde, Brillen und geeignete Arbeitskleidung sind deshalb unverzichtbar. Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei der Auswahl.